Neue KfW-Förderung 442 „Solarstrom für Elektroautos“ – Antragstellung ab dem 26.09.2023

Ab dem 26.9.2023 können bei der KfW Anträge zur Förderung zum Kauf einer Photovoltaikanlage, einer Wallbox oder eines Energiespeichersystems gestellt werden.

Was wird durch die KfW gefördert?

Mit dem KfW Zuschussprogramm „Solarstrom für Elektroautos“ werden folgende Maßnahmen gefördert.

  • Kauf einer Ladestation mit einer Ladeleistung von mindestens 11kWh
  • Kauf einer Photovoltaikanlage mit mindestens 5kWp Spitzenleistung
  • Kauf eines Energiespeichersystems mit mindestens 5kWh Speicherkapazität
  • Einbau sowie Anschluss der Photovoltaikanlage und alle anfallenden Installationsleistungen
  • Kauf eines Energiemanagement-Systems zur Steuerung und Monitoring der Photovoltaikanlage

Voraussetzungen für eine Förderung

  • Ladestation, Photo­voltaik­anlage und Solar­strom­speicher sind fabrikneu und nicht gebraucht
  • !! Keine dieser Komponenten wurde vor der Antragstellung bestellt !!
  • Sie bezitzen ein Elektroauto (! kein Hybrid-Fahrzeug !) dass auf Sie oder auf eine im Haushalt lebende Person zugelassen ist, oder Sie haben eine Elektrofahrzeug bereits bestellt
  • Hinweis: Beim Leasing muss der Leasingvertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen. Firmenwagen oder Dienstwagen sind nicht förderfähig
  • das Wohngebäude muss bereits bestehen und Sie wohnen darin

Ausschluss für eine Förderung

  • Neubauten vor dem ersten Bezug
  • ausschließlich vermietete Objekte
  • Ferien- oder Wochenend­häuser sowie Ferien­wohnungen
  • Eigentumswohnungen
  • die mehrfache Förderung eines Wohngebäudes mit diesem Zuschuss

Konditionen der Förderung durch die KfW

Der Zuschuss setzt sich aus folgenden Teilen zusammen

  • für die Ladestation: 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal
  • für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro
  • für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh, maximal 3.000 Euro

Maximal kann ein Zuschuss in Höhe von 10200,00€ beantragt werden. Unterschreiten die Gesamtkosten Ihres Vor­habens den Zuschuss­betrag, können Sie keine Förderung erhalten.

Die Kombination mit anderen Förder­mitteln wie Krediten, Zulagen und Zu­schüssen ist nicht möglich.

So funktioniert die Förderung der KfW

1. Zuschuss beantragen

Bevor Sie Ihre Ladestation, Ihre Photo­voltaik­anlage und Ihren Solar­strom­speicher bestellen bzw. Liefer- und Leistungs­verträge abschließen, stellen Sie Ihren Antrag im Kunden­portal „Meine KfW“. Dieses steht Ihnen ab dem 26.09.2023 zur Verfügung.

2. Umsetzung des Vorhabens

Sobald Sie die Zusage für den Zuschuss bekommen haben, können Sie die Lade­station, die Photo­voltaik­anlage und den Solar­strom­speicher bestellen und die Installation beauftragen.

3. Ab März 2024: Nachweise erbringen und Zuschuss erhalten

Bitte weisen Sie ab März 2024 Ihre Identität nach.

Wir sind dazu verpflichtet, jeden Zuschuss­empfänger eindeutig zu identifizieren. Wenn Sie mehrfach KfW-Zuschüsse beantragen, müssen Sie Ihre Identität aber nur einmalig nachweisen.
Am besten geht dies per Schufa-Identitäts-Check. Sollte das nicht funktionieren, wählen Sie bitte die Video-Identifi­zierung – oder Sie durch­laufen das Postident-Verfahren.

Anschließend weisen Sie bitte nach, dass Sie Ihr Vor­haben durch­geführt haben:

  • Im Kundenportal „Meine KfW“ erfassen Sie die Daten zur installierten Lade­station, zur Photo­voltaik­anlage und zum Solar­strom­speicher.
  • Sie bestätigen, Ihr Vorhaben vollständig durchgeführt zu haben.
  • Sie laden alle Rechnungen zu den anrechenbaren Kosten (auch als förder­fähige Kosten bezeichnet) hoch.
  • Sie laden – sofern angefordert – weitere Nachweise hoch (zum Beispiel die Zu­lassung oder den Leasing­vertrag des Elektro­autos).

Nachdem wir Ihre Angaben geprüft haben, erhalten Sie den Zuschuss auf Ihr Konto ausgezahlt.

Ab dem 26.9.2023 finden Sie  > hier < die Liste aller erforderlichen Antragsdokumente

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