Ab dem 26.9.2023 können bei der KfW Anträge zur Förderung zum Kauf einer Photovoltaikanlage, einer Wallbox oder eines Energiespeichersystems gestellt werden.
Mit dem KfW Zuschussprogramm „Solarstrom für Elektroautos“ werden folgende Maßnahmen gefördert.
- Kauf einer Ladestation mit einer Ladeleistung von mindestens 11kWh
- Kauf einer Photovoltaikanlage mit mindestens 5kWp Spitzenleistung
- Kauf eines Energiespeichersystems mit mindestens 5kWh Speicherkapazität
- Einbau sowie Anschluss der Photovoltaikanlage und alle anfallenden Installationsleistungen
- Kauf eines Energiemanagement-Systems zur Steuerung und Monitoring der Photovoltaikanlage
Voraussetzungen für eine Förderung
- Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher sind fabrikneu und nicht gebraucht
- !! Keine dieser Komponenten wurde vor der Antragstellung bestellt !!
- Sie bezitzen ein Elektroauto (! kein Hybrid-Fahrzeug !) dass auf Sie oder auf eine im Haushalt lebende Person zugelassen ist, oder Sie haben eine Elektrofahrzeug bereits bestellt
- Hinweis: Beim Leasing muss der Leasingvertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen. Firmenwagen oder Dienstwagen sind nicht förderfähig
- das Wohngebäude muss bereits bestehen und Sie wohnen darin
Ausschluss für eine Förderung
- Neubauten vor dem ersten Bezug
- ausschließlich vermietete Objekte
- Ferien- oder Wochenendhäuser sowie Ferienwohnungen
- Eigentumswohnungen
- die mehrfache Förderung eines Wohngebäudes mit diesem Zuschuss
Der Zuschuss setzt sich aus folgenden Teilen zusammen
- für die Ladestation: 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal
- für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro
- für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh, maximal 3.000 Euro
Maximal kann ein Zuschuss in Höhe von 10200,00€ beantragt werden. Unterschreiten die Gesamtkosten Ihres Vorhabens den Zuschussbetrag, können Sie keine Förderung erhalten.
Die Kombination mit anderen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.
1. Zuschuss beantragen
Bevor Sie Ihre Ladestation, Ihre Photovoltaikanlage und Ihren Solarstromspeicher bestellen bzw. Liefer- und Leistungsverträge abschließen, stellen Sie Ihren Antrag im Kundenportal „Meine KfW“. Dieses steht Ihnen ab dem 26.09.2023 zur Verfügung.
2. Umsetzung des Vorhabens
Sobald Sie die Zusage für den Zuschuss bekommen haben, können Sie die Ladestation, die Photovoltaikanlage und den Solarstromspeicher bestellen und die Installation beauftragen.
3. Ab März 2024: Nachweise erbringen und Zuschuss erhalten
Bitte weisen Sie ab März 2024 Ihre Identität nach.
Wir sind dazu verpflichtet, jeden Zuschussempfänger eindeutig zu identifizieren. Wenn Sie mehrfach KfW-Zuschüsse beantragen, müssen Sie Ihre Identität aber nur einmalig nachweisen.
Am besten geht dies per Schufa-Identitäts-Check. Sollte das nicht funktionieren, wählen Sie bitte die Video-Identifizierung – oder Sie durchlaufen das Postident-Verfahren.
Anschließend weisen Sie bitte nach, dass Sie Ihr Vorhaben durchgeführt haben:
- Im Kundenportal „Meine KfW“ erfassen Sie die Daten zur installierten Ladestation, zur Photovoltaikanlage und zum Solarstromspeicher.
- Sie bestätigen, Ihr Vorhaben vollständig durchgeführt zu haben.
- Sie laden alle Rechnungen zu den anrechenbaren Kosten (auch als förderfähige Kosten bezeichnet) hoch.
- Sie laden – sofern angefordert – weitere Nachweise hoch (zum Beispiel die Zulassung oder den Leasingvertrag des Elektroautos).
Nachdem wir Ihre Angaben geprüft haben, erhalten Sie den Zuschuss auf Ihr Konto ausgezahlt.
Ab dem 26.9.2023 finden Sie > hier < die Liste aller erforderlichen Antragsdokumente